Wer nicht nicht volljährig ist, braucht für den Abschluss des Mietverhältnisses die Unterschrift der Eltern, sofern man die Miete bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin (meistens 3 Monate) nicht aus dem eigenen Arbeitserwerb bezahlen kann.
Es gibt 3 häufig angewandte Methoden des Mietvertrages:
1. Der Vermieter schliesst mit beiden Mietern einen gemeinsamen Vertrag ab.
Vorteile:
+ Grössere finanzielle Sicherheit für den Vermieter (jede unterzeichnende
Person haftet solidarisch)
+ Gleichberechtigung unter den Mietern
+ Steigerung der Chancen auf dem Wohnungsmarkt
Nachteile:
- Wenn jemand nicht bezahlt, müssen die anderen aushelfen
- Eine Person alleine kann ohne Zustimmung der anderen oder zumutbarem
Nachmieter nicht kündigen
2. Wohnen in Untermiete:
Der Vermieter schliesst mit einer Mieterin einen Hauptmietvertrag ab. Die Mieterin kann dann Untermieter haben und hat mit ihnen einen separaten Vertrag. Die Mieterin braucht aber eine ausdrückliche (am besten schriftliche) Zustimmung des Vermieters.
Vorteile:
+ Untermieter könne jederzeit zu normalen Kündigungsfristen kündigen
+ Wenn die Mieterin kündet, können sie vielleicht den Hauptmietvertrag übernehmen
und so als Nachmieter in der Wohnung bleiben
Nachteile:
- Wenn Mieterin kündigt kann es sein, dass der Untermieter auch rau muss (hat so
kein Mitspracherecht)
- Wenn etwas passiert trägt die Hauptmieterin die alleinige Verantwortung
3. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Mieterin einen normalen Mitevertrag mit dem Mieter hat und wenn noch jemand dort wohnen möchte, kann dieser als Gast bei ihm leben.
Vorteil:
+ Weniger Formalitäten
+ Unkomplizierter
+ Der Gast kann jederzeit ausziehen (für Gast Vorteil)
Nachteile:
- Der Gast kann jederzeit ausziehen (für Mieter Nachteil)
- Der Mieter kann den Gast fristlos vor die Türe setzen